Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der ANWR-GARANT SWISS AG einerseits (nachfolgend "Verkäuferin ") und dem Besteller von Material und Dienstleistungen andererseits (nachfolgend "Kunde"). Abweichende Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben im Verhältnis mit der Verkäuferin keine Geltung.
Für die Kurse der Retail-academy gelten zu dem die separat aufgeführten Teilnahmebedingungen.
2. Leistungen der Verkäuferin
Die Verkäuferin verkauft Waren (nachfolgend "Verkauf") oder Dienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen") an Kunden. Für die Dienstleistungen gelten nachfolgend nur die Ziffern 6,8 und 10 ff.
Soweit die Verkäuferin dem Kunden nur einen Kaufvertrag mit einem Drittverkäufer vermittelt, gelten die vorliegenden AGB nicht. Diesfalls gelten der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittverkäufer und die darin vereinbarten Konditionen. Eine Haftung der Verkäuferin für diese Geschäfte wird soweit gesetzlich zulässig vollständig ausgeschlossen.
Vorrat sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten nicht als verbindliches Angebot. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages im Internet setzt die Anfrage vom Kunden voraus. Ein Kaufvertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn die Verkäuferin die Vertragsannahme erklärt. Die Vertragsannahme wird erklärt, in dem die Verkäuferin die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung) oder eine entsprechende Rechnung stellt.
3. Preise
Die aktuellen Preise sind in den Warenpräsentationen und/oder Preislisten der Verkäuferin angegeben. Sie sind jedoch unverbindlich (Ziff. 3). Die Verkäuferin kann diese Preise anpassen (z.B. bei Preisänderungen von Vormaterial, Kursänderungen, Zollerhöhungen etc.). Sämtliche Preise sind netto in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer ist in den Verkaufspreisen nicht inbegriffen.
4. Lieferung und Leistungszeit
Das Material reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Leistung der Verkäuferin ist eine Schickschuld und ist mit der Übergabe an die Post bzw. an das Transportunternehmen erfüllt (nachfolgend "Versendung"). Nach der Versendung geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Verkäuferin und auch die Drittverkäuferin haben für ein Verschulden der Post oder des eingesetzten Transportunternehmens nicht einzustehen.
Die Verkäuferin garantiert keine Lieferzeit. Wird ausnahmsweise ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, gilt was folgt: Bei höherer Gewalt wie Streik und sonstige Arbeitskampfmassnahmen, Pandemien, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen sowie bei Liefersperre des Herstellers oder Vorlieferanten tritt Lieferverzug nicht ein. Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Drittverkäufern, Herstellerfirmen oder durch Dritte verursacht wurden.
5. Zahlungsbedingungen
Eine Rechnung der Verkäuferin ist innerhalb dreier Werktage nach deren Empfang zu überprüfen. Ohne Gegenbericht des Kunden innert dieser Frist gilt diese als genehmigt. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innert dreissig Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.
6. Gewährleistung beim Kauf
Die Verkäuferin gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten Ware. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt die Verkäuferin nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich der Verkäuferin mitzuteilen (nachfolgend "Mängelrüge"). Sofern der Kunde dies unterlässt, gilt die Ware als genehmigt. Die Genehmigung gilt in jedem Fall als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung eine Mängelrüge erhoben hat.
Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung gemäss vorstehendem Absatz nicht erkennbar waren, sind nach der Entdeckung gegenüber der Verkäuferin unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die bestellte Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Bei Mängelrügen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Die mangelhafte Ware ist mit einer Kopie der Rechnung und einem detaillierten Mangelbeschrieb zurückzuschicken. Die Rücksendungs- Adresse wird dem Kunden nach Eingang der Mängelrüge mitgeteilt. Die anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Verkäuferin leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach Wahl der Verkäuferin entweder durch Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht im Falle unerheblicher Mängel. Ein Recht auf Minderung und die Haftung der Verkäuferin für Schadenersatz werden vollumfänglich und soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit den Gewährleistungsrechten konkurrieren, seien es solche aus Vertrag (Art. 97 ff. OR), Delikt (Art. 41 ff. OR), Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum (Art. 23 ff. OR.) etc.
7. Gewährleistung bei Dienstleistungen
Die Verkäuferin erbringt Dienstleistungen sorgfältig und in der vereinbarten Qualität. Stellt der Kunde fest, dass die Verkäuferin eine Dienstleistung mangelhaft erbracht hat, hat er die Verkäuferin unverzüglich, detailliert und in geeigneter Form darüber in Kenntnis zu setzen (erste Mängelrüge). Nach Zugang der ersten Mängelrüge hat die Verkäuferin das Recht, innert angemessener Frist für die Behebung des Mangels zu sorgen (erste Nachbesserungsfrist). Besteht der Mangel nach der ersten Nachbesserungsfrist noch immer, hat der Kunde eine erneute Mängelrüge zu erheben (zweite Mängelrüge). Die Verkäuferin hat das Recht, innert einer weiteren angemessenen Frist für die Behebung des Mangels zu sorgen (zweite Nachbesserungsfrist). Besteht der Mangel nach Ablauf der zweiten Nachbesserungsfrist noch immer, kann der Kunde eine verhältnismässige Reduktion der Vergütung für die Zukunft verlangen.
8. Rückgaberecht
Ist der Kunde mit einer Lieferung nicht zufrieden, dann erstattet er unverzüglich der Verkäuferin Bericht. Eine Rückgabe bzw. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Zustimmung der Verkäuferin akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen unbearbeiteten Zustand zurückgegeben werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Bei ordnungsgemässer Rückgabe der Ware wird dem Kunden nach Prüfung der Ware der bezahlten Gesamtpreis per Gutschrift erstattet.
9. Datenschutz / Geheimhaltung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Erbringung der Dienstleistungen an Sie können wir unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Ihre Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Die Erhebung und die Bearbeitung Ihrer Personendaten durch uns sowie Ihre diesbezüglichen Rechte sind in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung ist unter dem Link Datenschutzerklärung abrufbar.
10. Änderungen der AGB’s
Die Verkäuferin kann diese AGB jederzeit anpassen. Eine neue Fassung der AGB gilt ab deren Inkraftsetzung für alle Verträge, die danach abgeschlossen werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12. Schlussbestimmung
Im Geschäftsverkehr unterstehen sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist im Konsumentenverkehr für die Verkäuferin der Wohnsitz des Kunden und für den Kunden nach seiner Wahl der Sitz der Verkäuferin oder der Wohnsitz des Kunden. Im Geschäftsverkehr gilt der Sitz der Verkäuferin als ausschliesslicher Gerichtsstand.
13. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
ANWR-GARANT SWISS AG, Spreitenbach im August 2023